Häufig gestellte Fragen

Wir beraten Sie individuell und maßgeschneidert – ganz nach Ihren Bedürfnissen und den zentralen WWW-Fragen:

  • Was brauchen Sie?
  • Wann brauchen Sie es?
  • Und was darf es kosten?

Bei unseren Neufahrzeugen verzichten wir bewusst auf Probefahrten, um den unberührten Neuwert zu erhalten und Ihnen das volle Gefühl eines Neufahrzeugs zu ermöglichen. Für Gebrauchtfahrzeuge bieten wir in der Regel Probefahrten nach Terminvereinbarung an. Dabei gelten selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen der StVZO.

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Genau, die Sachmängelhaftung ist ein wichtiges Verbraucherrecht und schützt Käufer:innen bei Geschäften mit Händlern oder Unternehmern. Hier ein kurzer Überblick über die wesentlichen Punkte:

  • Sachmängelhaftung (oft auch als Gewährleistung bezeichnet) gilt immer bei Verträgen zwischen einem Händler/Unternehmer und einer Privatperson.
  • Dauer: In der Regel beträgt die Haftungsfrist zwei Jahre, wobei der Händler für Mängel haftet, die bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren. Allerdings kann diese Frist bei gebrauchten Fahrzeugen auf mindestens ein Jahr verkürzt werden.
  • Beweislastumkehr: Innerhalb der ersten sechs Monate wird davon ausgegangen, dass ein festgestellter Mangel bereits bei Übergabe bestand, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen.

Die Sachmängelhaftung kann also nicht einfach ausgeschlossen werden, wenn ein Unternehmer an eine Privatperson verkauft. Sie unterscheidet sich zudem von einer Garantie, die freiwillig vom Händler oder Hersteller angeboten wird und zusätzliche Leistungen umfassen kann.